Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BAS-Lippstadt
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BAS-Lippstadt
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit für Verbrauchsgüterkaufverträge im Sinne der §§ 474 ff. BGB.
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von BAS-Lippstadt erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Individualvereinbarungen gehen
diesen AGB vor.
§2 Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote von BAS-Lippstadt sind freibleibend. Die von BAS-Lippstadt im Online-Shop(ab Verfügbarkeit), auf der Hompage, in Katalogen etc. dargestellten Produkte und Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar; sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Die Bestellung des Kunden stellt mit ihrem Eingang bei BAS-Lippstadt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2.2. Bestellungen des Kunden sind bindend. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung von BAS-Lippstadt oder durch Erfüllung bzw. bei
Werkverträgen durch Beginn der Werkleistung bzw. mit Entgegennahme des zu
reparierenden Gegenstandes.
2.3 Die dem Kaufvertrag zugrunde liegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich ausschließlich aus den Herstellerangaben. Druckfehler und Irrtümer
sind vorbehalten. Für abweichende oder fehlerhafte Beschreibungen auf Internet-Plattformen übernimmt BAS-Lippstadt keine Haftung.
§3 Lieferbedingungen
3.1 Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit.
3.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist BAS-Lippstadt berechtigt;
a. bei einem geschlossenen Kaufvertrag nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung von 8 Tagen die Erfüllung abzulehnen und
Schadensersatz in Höhe von 25 % der Vertragssumme geltend zu machen
b. bei einem geschlossenen Werkvertrag nach Fristsetzung von 8 Tagen zur Nachholung der Mitwirkungshandlung mit der gleichzeitigen Erklärung, dass
BAS-Lippstadt den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist vorgenommen wird, den Werkvertrag zu kündigen und ferner als Entschädigung nach § 642 BGB pauschal 25 % des Werklohns zu verlangen.
In jedem Fall ist dem Kunden das Recht, den Nachweis zu erbringen, der Schaden sei niedriger oder überhaupt nicht entstanden, nicht abgeschnitten.
§4 Gefahrtragung
Bei Kaufverträgen trägt die Gefahr gem. §§ 446, 447 BGB der Kunde von dem Zeitpunkt an, an dem die Waren das Firmengelände von BAS-Lippstadt verlassen.
Dies gilt auch, wenn die Kosten der Versendung von BAS-Lippstadt getragen werden oder Überbringer der Waren Mitarbeiter von BAS-Lippstadt sind. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Waren vom Gelände eines Kooperationspartners aus versandt werden.
§5 Eigentumsvorbehalt
5.1. BAS-Lippstadt behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BAS-Lippstadt zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
5.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch BAS-Lippstadt gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen der §§ 491 ff., 499 ff. und 505 BGB Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch BAS-Lippstadt schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt BAS-Lippstadt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des zwischen BAS-Lippstadt und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BAS-Lippstadt , die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich BAS-Lippstadt, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann BAS-Lippstadt verlangen, dass der Kunde abgetretene Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5.4. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde BAS-Lippstadt unverzüglich davon zu benachrichtigen und BAS-Lippstadt alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von BAS-Lippstadt erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum von BAS-Lippstadt
hinzuweisen.
§6 Preise- und Zahlungsbedingungen
6.1. Von BAS-Lippstadt genannte Festpreise sind nur verbindlich auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotsaufgabe für BAS-Lippstadt verfügbaren Informationen. Bei Ergänzung oder Veränderung der Angebotsunterlagen ist der Festpreis hinfällig.
Die Bemessung der Vergütung erfolgt dann nach Arbeitszeit-und Materialverbrauch oder nach neuem Angebot von BAS-Lippstadt. Im Angebot genannten Richtpreisen erfolgt die genaue Preisermittlung nach Erledigung des Auftrags gemäß Arbeitszeit- und Materialverbrauch. Im Übrigen bleiben bei allgemeiner Veränderung der Fertigungskosten Preiskorrekturen vorbehalten.
6.2. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ab Firmensitz von BAS-Lippstadt in Deutschland. Zusätzlich können bei Bestellvorgängen Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung entstehen.
6.3. Zahlungen werden nur per Barzahlung, Vorkasse auf das in der Auftragsbestätigung genannte Bankkonto oder per Nachnahme akzeptiert. BAS-Lippstadt behält sich das Recht vor, Kunden gegen Rechnung oder SEPA-Basis-Lastschrift zu beliefern. Wurde BAS-Lippstadt ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt, ist BAS-Lippstadt berechtigt die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf 2 Tage zu verkürzen. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung
oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch BAS-Lippstadt verursacht wurde.
6.4. Verzugszinsen berechnet BAS-Lippstadt mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Geschäften, an denen ein Verbraucher im Sinne des BGB nicht beteiligt ist.
§7 Gewährleistung
Die nachfolgenden Regelungen gelten nicht für Verbrauchsgüterkaufverträge im
Sinne der §§ 474 ff BGB.
7.1. Bei Kaufverträgen beschränkt sich das Recht der Gewährleistung zunächst auf Nacherfüllung durch Reparatur durch BAS-Lippstadt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertag zurücktreten. Die vorgenannten Gewährleistungsansprüche setzen jedoch voraus, dass diese innerhalb von zwei Wochen von Nichtkaufleuten und innerhalb von 8 Tagen von Kaufleuten BAS-Lippstadt gegenüber schriftlich gerügt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Gewährleistungsanspruch verwirkt.
7.2. Sofern vorstehend keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten für Kaufleute im Übrigen die §§ 377, 378 HGB.
7.3. Sind gebrauchte Maschinen, Systeme, Anlagen und Einrichtungen Gegenstand des Kaufvertrages zwischen BAS-Lippstadt und dem Kunden, so ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §§ 474 ff. BGB handelt.
§8 Erfüllungsort
8.1. Erfüllungsort ist Lippstadt.
8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
§9 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche gegen BAS-Lippstadt sind, soweit leichte Fahrlässigkeit seitens BAS-Lippstadt vorliegt, auf den Betrag von 25 % der Vertragssumme, sofern der Kunde Nichtkaufmann ist, begrenzt. Ist der Kunde Kaufmann, wird ein Schadensersatzanspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von BAS-Lippstadt oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BAS-Lippstadt beruht, wird durch diese Regelung ausdrücklich nicht begrenzt.
§10 Sonderanfertigungen
Als Sonderanfertigungen gelten: Auf Kundenwunsch modifizierte Produkte, Sonderfarben und Einzelanfertigungen, sowie extra für den Kunden hergestellte Ware. Preise für diese Sonderanfertigungen werden nach Aufwand berechnet und dem Kunden vorher schriftlich oder per E-Mail zur Bestätigung mitgeteilt.
Kundenspezifische Anfertigungen und Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden, Sonderanfertigungen sind laut §312d BGB generell vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
§11 Sonstiges
11.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
11.2. Bei Vergleichsverfahren oder Insolvenzen gilt das Aussonderungsrecht im Sinne von § 47 InsO an Waren und Erlös als vereinbart. Im Falle des Wiederverkaufs gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten.
11.3 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: 01.01.2024